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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art durch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Instore Kids Corners B.V., mit Sitz in Linge 41-43, 8253 PJ Dronten, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Lelystad unter der Nummer 39098753). Die Bedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Zwolle unter der Nummer 1/2000 hinterlegt. Die Bedingungen treten am 1. Januar 2000 in Kraft.

Artikel 1. Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
a. IKC: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Instore Kids Corners B.V.;
b. Vertragspartner: die Partei, die mit IKC in Verhandlungen tritt oder mit ihr einen Vertrag abschließt;
c. die Bedingungen: die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen;
d. Lieferung: das tatsächliche Anbieten der gekauften Waren durch oder im Namen von IKC an den Vertragspartner; als tatsächliches Anbieten gilt auch die Mitteilung durch oder im Namen von IKC, dass die Waren für den Vertragspartner im Lager bereitstehen.

Artikel 2. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art durch IKC.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie zwischen IKC und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart wurden.
Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von IKC ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

Artikel 3. Angebote und Verträge
Alle Angebote von IKC sind, sofern sich aus dem Inhalt des Angebots nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend. Nimmt der Vertragspartner ein Angebot an, ist IKC berechtigt, ihr Angebot innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
Das Angebot gilt nur für zwei Tage als Aufforderung an den Vertragspartner zur Abgabe einer Bestellung.
IKC ist im Rahmen ihrer Angebote nicht an den Inhalt von Informations- und Werbematerialien, Mustern und Modellen gebunden. Die darin enthaltenen Angaben dienen lediglich zur Orientierung.
IKC behält sich, sofern und soweit anwendbar, die geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen der Angebote zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und Modellen vor. Diese sind auf erstes Anfordern von IKC unverzüglich zurückzugeben, unbeschadet weiterer gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz der Rechte von IKC.
Die Annahme des Angebots bedeutet, dass der Vertragspartner der Anwendbarkeit dieser Bedingungen zustimmt und auf die Anwendbarkeit eigener (Einkaufs-)Bedingungen verzichtet.
Ein Vertrag zwischen IKC und dem Vertragspartner kommt erst zustande, wenn IKC eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat oder wenn IKC mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, IKC über Tatsachen oder Umstände zu informieren, die die Ausführung des Vertrages beeinflussen können.

Artikel 4. Stornierung
Bei Stornierung des Vertrages durch den Vertragspartner, bevor IKC mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Betrages zu zahlen.
Nachdem IKC mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, ist eine Stornierung nicht mehr zulässig. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner verpflichtet, den vereinbarten Betrag in voller Höhe zu zahlen.

Artikel 5. Preis
Sofern in Angeboten oder Auftragsbestätigungen nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die von IKC genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für Lieferung ab Lager.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Einschreibe-, Nachnahme- und Expresssendungen und/oder Lieferungen von geringem Wert werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Preise können aufgrund staatlicher Vorschriften oder anderer zwingender Maßnahmen erhöht werden, ohne dass der Vertragspartner hieraus ein Recht zur Vertragsauflösung ableiten kann.
Erhöhen die Lieferanten von IKC ihre Preise, ist IKC berechtigt, den mit dem Vertragspartner vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
Jede Änderung von Faktoren, die den Preis und die in Absatz 2 genannten zusätzlichen Kosten beeinflussen, darunter Einkaufspreise, Wechselkurse, Ein- und Ausfuhrzölle, Versicherungsprämien, Frachtkosten sowie sonstige Abgaben und Steuern, kann von IKC an den Vertragspartner weiterberechnet werden.
Der Vertragspartner stellt IKC von allen Kosten und Schäden frei, die daraus entstehen, dass der Vertragspartner nicht ordnungsgemäß für die Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare Steuer in einem relevanten EU-Mitgliedstaat registriert ist und/oder unrichtige oder verspätete Angaben gegenüber IKC und/oder den zuständigen Behörden macht.

Artikel 6. Lieferung
Die von IKC genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Angegebene Lieferzeiten gelten nur dann als verbindliche Fristen, wenn dies ausdrücklich und in dieser Form vereinbart wurde.
Wurde keine Lieferzeit vereinbart, hält IKC eine angemessene Frist ein.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt als Lieferort das Lager von IKC.
Der Vertragspartner ist verpflichtet:
a. IKC die tatsächliche Anbietung zu ermöglichen;
b. die gelieferten Waren bei Empfang unverzüglich zu prüfen;
c. als Nachweis des Empfangs einen von IKC zur Verfügung gestellten Lieferschein zu unterzeichnen;
d. auf diesem Lieferschein sichtbare Mängel an den gelieferten Waren bzw. an der Verpackung zu vermerken; durch vorbehaltlose Unterzeichnung des Lieferscheins wird vermutet, dass die Lieferung vertragsgemäß erfolgt ist;
e. andere als die unter d genannten Mängel spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung schriftlich bei IKC zu melden, gemäß dem in Artikel 9 (Beanstandungen, Vertragsverletzung) beschriebenen Verfahren.
Die Gefahr für die Waren geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch, wenn die Waren im Falle von Reklamationen und/oder Garantie nicht vom Vertragspartner angenommen werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung anzunehmen. Nimmt der Vertragspartner die von IKC zu liefernden Waren nicht an, werden diese auf seine Kosten und Gefahr gelagert. Holt der Vertragspartner die Waren trotz Aufforderung durch IKC nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen auf eigene Kosten ab, ist IKC berechtigt, die Waren an einen Dritten zu verkaufen und den ursprünglichen Vertragspartner für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen. Der ursprüngliche Vertragspartner ist jederzeit verpflichtet, die genannten Lagerkosten sowie die von IKC entstandenen zusätzlichen Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners verschoben oder beschleunigt, hat der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
IKC ist berechtigt, die weitere Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, solange der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber IKC nicht nachgekommen ist. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt bis zur vollständigen Erfüllung, unbeschadet des Rechts von IKC auf Schadensersatz.

Artikel 7. Garantie
Beim Verkauf neuer Waren garantiert IKC die Konstruktion dieser Waren für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Diese Garantie umfasst Herstellungsfehler. Schäden aufgrund von Abnutzung sind von der Garantie ausgeschlossen.
Im Rahmen der Garantie wird IKC nach ihrer Wahl mangelhafte Waren reparieren oder ersetzen, wobei der Vertragspartner verpflichtet ist, alle mit der Reparatur oder dem Austausch verbundenen Lohnkosten zu tragen.
Sofern IKC Garantieansprüche gegenüber ihren Lieferanten hat, werden diese, sofern vom Lieferanten nicht ausgeschlossen, auf den Vertragspartner übertragen, ohne dass IKC verpflichtet ist, den Lieferanten selbst in Anspruch zu nehmen.
Die Garantie von IKC geht nur dann auf Dritte über, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Vertragspartner vereinbart wurde.
Ein rechtzeitiger Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn die von IKC gelieferten Waren bestimmungsgemäß verwendet wurden und die beigefügten Gebrauchsanweisungen eingehalten wurden.
Der Garantieanspruch erlischt in den in den ursprünglichen Bedingungen genannten Fällen, einschließlich verspäteter Meldung, unsachgemäßer Nutzung, nicht autorisierter Änderungen oder Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen.

Artikel 8. Unmöglichkeit der Ausführung und höhere Gewalt
Umstände außerhalb des Willens und Einflusses von IKC, die eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, berechtigen IKC, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen und/oder die Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.
Bei höherer Gewalt auf Seiten von IKC wird die Ausführung des Vertrages ausgesetzt, solange die Ursache der höheren Gewalt die Ausführung unmöglich macht, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz und/oder Vertragsauflösung hat.
Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, ist der Vertragspartner verpflichtet, den bereits gelieferten Teil der Waren in angemessenem Verhältnis zum Gesamtpreis zu bezahlen. Im Übrigen sind IKC und der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 9. Beanstandungen, Vertragsverletzung
Unter Beanstandungen werden alle Einwände in Bezug auf die Ausführung des Vertrages verstanden. Beanstandungen bezüglich der gelieferten Waren sind vom Vertragspartner unverzüglich bei Lieferung über den Lieferschein geltend zu machen oder, sofern dies nicht möglich ist, spätestens schriftlich am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung.
Eine nicht fristgerechte Meldung führt zum vollständigen Verlust aller Ansprüche des Vertragspartners.

Artikel 10. Haftung
IKC haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für Folgeschäden und/oder Betriebsschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von IKC ist in allen Fällen auf den Nettorechnungswert begrenzt.

Artikel 11. Zahlung
Die Zahlung hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei Überschreitung dieser Frist schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.

Artikel 12. Eigentumsvorbehalt
Alle von IKC gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von IKC.

Artikel 13. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an den gelieferten Waren und erbrachten Leistungen verbleiben bei IKC.

Artikel 14. Auflösung
Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ist IKC berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten.

Artikel 15. Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag findet niederländisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.
Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Zwolle vorgelegt.